Einseitig gewollter Abriss nicht zulässig
Wer eine Doppelhaushälfte kauft, kann die Baustruktur später nicht einfach ändern. Um auf dem Grundstück irgendwann etwa ein Einfamilienhaus zu errichten, braucht es auch die Zustimmung des Nachbarn.

München/Berlin (dpa/tmn) - Doppelhaushälfte satt? Dann können Sie trotzdem nicht einseitig den Abriss des Gebäudeteils beschließen und ein frei stehendes Einfamilienhaus errichten. Weil die Nachbarn im anderen Teil der Doppelhaushälfte dadurch unzulässig benachteiligt werden könnten, können sie grundsätzlich das Einschreiten der Bauaufsicht verlangen. Das zeigt ein Beschluss des Bayerischen
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+