Plus Doppelhaushälfte

Einseitig gewollter Abriss nicht zulässig

Wer eine Doppelhaushälfte kauft, kann die Baustruktur später nicht einfach ändern. Um auf dem Grundstück irgendwann etwa ein Einfamilienhaus zu errichten, braucht es auch die Zustimmung des Nachbarn.

29.05.2024 UPDATE: 29.05.2024 08:35 Uhr 46 Sekunden
Wer eine Doppelhaushälfte erwirbt, kann die Baustruktur später nicht eigenmächtig verändern. Foto: Kai Remmers/dpa​

München/Berlin (dpa/tmn) - Doppelhaushälfte satt? Dann können Sie trotzdem nicht einseitig den Abriss des Gebäudeteils beschließen und ein frei stehendes Einfamilienhaus errichten. Weil die Nachbarn im anderen Teil der Doppelhaushälfte dadurch unzulässig benachteiligt werden könnten, können sie grundsätzlich das Einschreiten der Bauaufsicht verlangen. Das zeigt ein Beschluss des Bayerischen

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