Vermieter können Wärmepumpe sofort voll steuerlich absetzen
Für viele Hausbesitzer ist eine Wärmepumpe die Alternative zu Öl- oder Gasheizung. Ob sie sich lohnt, will überlegt sein - zumindest spart gut Steuern, wer seine Vermietungsimmobilie damit ausstattet.

Die Kosten für die nachträgliche Installation einer Wärmepumpe in einem vermieteten Haus gelten als Erhaltungsaufwendungen und können in der Regel sofort vollständig abgesetzt werden. Foto: Daniel Reinhardt/dpa-tmn
Berlin (dpa/tmn) - Die recht hohen Kosten für den nachträglichen Einbau einer Wärmepumpe direkt und komplett von den Steuern absetzen? Das geht in der Regel, wenn es sich um ein Haus handelt, das vermietet wird. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.
Auch wenn es teuer war, die Kosten sind als sogenannte Erhaltungsaufwendungen zu betrachten, die sofort in
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