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Krebsfrüherkennung: Wann welche Untersuchungen anstehen

 Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einige Untersuchungen zur Krebs-Früherkennung.

25.02.2016 UPDATE: 25.02.2016 15:08 Uhr 48 Sekunden

Alle zwei Jahre können Versicherte ein Hautscrrening beim Dermatologen durchführen lassen. Foto: dpa

Berlin (dpa)  Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einige Untersuchungen zur Krebs-Früherkennung. Denn wenn eine Erkrankung früh erkannt wird, sind die Heilungschancen in der Regel sehr viel besser. Darauf weist die Deutsche Krebsgesellschaft hin. Hier eine Übersicht, wer ab welchem Alter welche Ansprüche hat:

Für Frauen steht ab dem Alter von 20 Jahren jährlich

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