Plus So wehren Sie sich

Pflegekasse lehnt Pflegegrad ab

Innerhalb des einen Monats muss der Widerspruch bei der Pflegekasse eingegangen sein.

24.11.2023 UPDATE: 24.11.2023 12:29 Uhr 58 Sekunden
Will man gegen den Pflegebescheid Widerspruch einlegen, läuft ab der Zustellung eine Frist von einem Monat. Die genaue Begründung, warum man dieser Ansicht ist, kann man aber nachreichen. Foto: dpa

Düsseldorf (dpa) - Der Pflegegrad bestimmt, in welcher Höhe jemandem Pflegegeld zusteht. Doch was, wenn die Pflegekasse im Bescheid einen Pflegegrad ablehnt oder einen niedrigeren festsetzt als erhofft? Dann können Versicherte Widerspruch einlegen.

Ein Monat Zeit

Zu lange sollte man das aber nicht aufschieben, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

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