Pflegekasse lehnt Pflegegrad ab
Innerhalb des einen Monats muss der Widerspruch bei der Pflegekasse eingegangen sein.

Düsseldorf (dpa) - Der Pflegegrad bestimmt, in welcher Höhe jemandem Pflegegeld zusteht. Doch was, wenn die Pflegekasse im Bescheid einen Pflegegrad ablehnt oder einen niedrigeren festsetzt als erhofft? Dann können Versicherte Widerspruch einlegen.
Ein Monat Zeit
Zu lange sollte man das aber nicht aufschieben, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+