Plus In der Schule angesteckt

Corona beim Kind als Schulunfall melden

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt für mehr Behandlungen als die Krankenkasse. Sie greift auch nach einer Corona-Infektion in der Schule

22.02.2022 UPDATE: 22.02.2022 10:29 Uhr 3 Minuten, 26 Sekunden
Schulen und Ärzte sind bei milden Corona-Verläufen nicht verpflichtet, sie der Unfallkasse zu melden - also etwa bei nur leichten Erkältungssymptomen. Fotos: dpa

Bad Lippspringe/Berlin (dpa) Ist eine Corona-Infektion wahrscheinlich auf der Arbeit oder in der Schule passiert, kann man das als Unfall melden. Also an die zuständige Berufsgenossenschaft oder im Fall von Schulen an die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes.

Wenn die Corona-Infektion als Unfall anerkannt wird, ist das in jedem Fall vorteilhaft, sagt der Medizin- und Sozialrechtler

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