Welche Klinik soll es sein?
Recht auf freie Auswahl des Krankenhauses meist gegeben
(dpa.) Gesetzlich Krankenversicherte dürfen grundsätzlich selbst entscheiden, in welches Krankenhaus sie gehen. In Notfällen gilt das ohnehin, aber auch bei geplanten Eingriffen oder Behandlungen: Hier trägt der behandelnde Arzt auf der Einweisung zwar eins oder mehrere Krankenhäuser in der Nähe ein. Die Angabe ist aber nicht bindend, erklärt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale
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