Haftpflichtversicherer müssen nicht leisten
Der erste Gedanke bei einer Demenzerkrankung geht sicherlich nicht Richtung Privathaftpflichtversicherung. Ein Fehler.
Heilbronn. (dpa) Es ist längst keine Seltenheit, dass in der Familie jemand an Demenz erkrankt. Das hat im Zweifel auch Auswirkungen auf die Privathaftpflichtversicherung des Betroffenen. Angehörige sollten deshalb die Versicherungsunterlagen genau auf mögliche Lücken prüfen.
Der Grund: "Ein an Demenz Erkrankter ist in der Regel deliktunfähig", sagt Jürgen Buck von der
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