Kindergeld wird bei Grundsicherung als Einkommen angerechnet
Kann jemand seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, gibt es die Grundsicherung. Darauf werden allerdings Einnahmen aller Art angerechnet - auch Kindergeld.

Speyer. (dpa/tmn) - Selbst wenn das Kindergeld direkt auf das Konto eines im selben Haushalt lebenden volljährigen Kindes fließt - es zählt bei der Grundsicherung als Einkommen der Eltern. Auf eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Speyer (Az.: 18 AS 917/20) weist das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" hin.
Im konkreten Fall hatten in einem Einfamilienhaus ohne abgetrennte
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