Wenn Eltern ihren Kindern Mieteinnahmen übertragen
Das ist keine rechtswidrige Steuergestaltung: Den eigenen, minderjährigen Kindern Einnahmen aus einer Vermietung zu übertragen, kann die Steuerlast senken.
Berlin. (dpa) Die Wohnung gehört zwar Ihnen, aber die Mieteinnahmen gehen trotzdem an die minderjährigen Kinder? Das kann für Eltern eine clevere Überlegung sein, um Steuern zu sparen. Dieser Form des sogenannten Nießbrauchs können Finanzämter keinen Riegel vorschieben, zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: IX R 8/22), auf das der Bund der Steuerzahler verweist.
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