Freie Wahl des Bestatters nach Tod im Heim
Stirbt jemand in einer Pflegeeinrichtung, darf diese nur unter Umständen und in begrenztem Umfang Dienstleister beauftragen. Was Angehörige wissen sollten.

Berlin (dpa/tmn) - Bei einem Sterbefall innerhalb einer Pflegeeinrichtung - oder einer ähnlichen Einrichtung - liegt das Recht zur Auswahl des Bestattungsunternehmens bei den dazu berechtigten Angehörigen. Dies gilt selbst dann, wenn für die unmittelbare Abholung des Verstorbenen aus Zeitgründen zunächst ein von der Einrichtung ausgewähltes Bestattungsunternehmen eingesetzt wird. Darauf weist
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