Plus Splitting

So teilen Ehepartner ihre Rentenansprüche

Sie und Ihr Ehepartner haben sich im Laufe der Jahre stark unterschiedliche Rentenansprüche erarbeitet? Wer das ungerecht findet, kann im Alter auf eigenen Wunsch gegensteuern.

09.10.2023 UPDATE: 09.10.2023 15:26 Uhr 59 Sekunden
Mit dem Rentensplitting können Ehepartner ihre seit Beginn der Ehe gesammelten Rentenansprüche partnerschaftlich teilen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Erziehungszeiten, Pflegezeiten von Angehörigen oder deutliche Gehaltsunterschiede: Es gibt einige Gründe, weshalb die Rentenansprüche eines Ehepaars sich unterscheiden können. Das muss aber nicht zwingend so bleiben.

Denn mit dem sogenannten Rentensplitting können Ehepartner ihre seit Beginn der Ehe gesammelten Rentenansprüche partnerschaftlich teilen. Darauf weist

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