So teilen Ehepartner ihre Rentenansprüche
Sie und Ihr Ehepartner haben sich im Laufe der Jahre stark unterschiedliche Rentenansprüche erarbeitet? Wer das ungerecht findet, kann im Alter auf eigenen Wunsch gegensteuern.
Berlin (dpa/tmn) - Erziehungszeiten, Pflegezeiten von Angehörigen oder deutliche Gehaltsunterschiede: Es gibt einige Gründe, weshalb die Rentenansprüche eines Ehepaars sich unterscheiden können. Das muss aber nicht zwingend so bleiben.
Denn mit dem sogenannten Rentensplitting können Ehepartner ihre seit Beginn der Ehe gesammelten Rentenansprüche partnerschaftlich teilen. Darauf weist
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