Härtefall kann Wohnungskündigung aufschieben
Müssen Sie aus Ihrer Wohnung, weil der Vermieter Ihnen die Kündigung ausgesprochen hat? Dann prüfen Sie doch zunächst einmal, ob Sie nicht einen guten Grund für einen Verbleib vorweisen können.

Von Christoph Jänsch
Berlin (dpa/tmn) - Kündigung vom Vermieter erhalten? Nicht in jedem Fall bedeutet das, dass Sie die Mietwohnung auch wirklich verlassen müssen. Sie haben nämlich das Recht, Widerspruch gegen die ordentliche Kündigung zu erheben. Dieser hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses für Sie, Ihre Familie oder Angehörige Ihres
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