Patientenverfügung - darauf müssen Sie achten
Es ist nicht leicht, Entscheidungen für das Lebensende schon zu Lebzeiten zu treffen. Doch es ist empfehlenswert, sich möglichst früh Gedanken zu machen.

Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein und sollte regelmäßig mit aktuellem Datum und Unterschrift überarbeitet werden. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn
Düsseldorf (dpa/tmn) - Ein Gang zum Notar ist für eine Patientenverfügung nicht zwingend notwendig. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Wichtig ist nur, Angehörige zu informieren, dass es ein Schriftstück gibt und wo es abgelegt ist.
In einer Patientenverfügung ist für den Notfall festgelegt, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen
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