Wann Alleinerziehende Anspruch auf Erziehungsrente haben
Alleinerziehende haben es finanziell oft nicht leicht. Viele sind auf den Unterhalt des Ex-Partners oder der Ex-Partnerin angewiesen. Doch was, wenn der frühere Ehepartner stirbt?
Berlin. (dpa) Wer alleinerziehend und geschieden ist, hat unter Umständen Anspruch auf eine Erziehungsrente. Möglich ist das, wenn eine Person sich um ein minderjähriges Kind kümmert und der frühere Ehepartner stirbt. Allerdings muss die Ehe dafür nach dem 30. Juni 1977 geschieden worden sein. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam.
Aber auch frühere Lebenspartner,
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