Plus Kindererziehung

Rentenansprüche gibt's nur auf Antrag

Rentenpunkte sammeln eigentlich nur diejenigen, die regelmäßig Beiträge einzahlen. Bei Vollzeit-Müttern und -Vätern ist das eigentlich nicht der Fall. Trotzdem müssen sie nicht leer ausgehen.

02.04.2024 UPDATE: 02.04.2024 08:32 Uhr 50 Sekunden
Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten müssen beantragt werden - zum Beispiel im Rahmen einer Kontenklärung. Foto: Christin Klose/dpa​

Berlin (dpa/tmn) - Wer aufgrund der Kindererziehung keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, muss deswegen nicht auf seine Rentenansprüche verzichten. Die gesetzliche Rentenversicherung schreibt Müttern und Vätern in solchen Fällen bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten gut, die die spätere Rente erhöhen, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mit. Bis zum zehnten Geburtstag

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