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Kein Unterhalt wegen Ausbildung des Vaters?

Der Unterhaltsanspruch von Kindern steht hinter der ersten Ausbildung der Eltern zurück. Gilt das auch, wenn das Elternteil erst mit Mitte 40 eine Lehre startet? Ein Gericht hat entschieden.

18.05.2022 UPDATE: 18.05.2022 13:42 Uhr 1 Minute, 6 Sekunden
Eine Erstausbildung geht nicht immer vor dem Anspruch eines Kindes auf Unterhalt, so entschied das Oberlandesgericht Bamberg. Das trifft etwa zu, wenn der Unterhaltspflichtige sich Jahrzehnte auf ungelernte Tätigkeiten beschränkte. Foto: dpa

Berlin (dpa) - Befindet sich ein Unterhaltspflichtiger in einer sogenannten Erstausbildung, muss er in der Regel keinen Unterhalt für seine Kinder zahlen. Das gilt aber nicht immer. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im konkreten Fall ging es um die Zahlungen eines Vaters für

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