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Neuer Partner: Anspruch auf Trennungsunterhalt entfällt

Dies wird üblicherweise wird ab einer Dauer von zwei Jahren angenommen.

02.02.2017 UPDATE: 02.02.2017 12:13 Uhr 43 Sekunden

Foto: dpa

Oldenburg. (dpa) - Ein Ex-Partner hat keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn er in einer neuen, festen Beziehung lebt. Üblicherweise wird dies ab einer Dauer von zwei Jahren angenommen. Der