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Neuer Partner: Anspruch auf Trennungsunterhalt entfällt

Dies wird üblicherweise wird ab einer Dauer von zwei Jahren angenommen.

02.02.2017 UPDATE: 02.02.2017 12:13 Uhr 43 Sekunden

Foto: dpa

Oldenburg. (dpa) - Ein Ex-Partner hat keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn er in einer neuen, festen Beziehung lebt. Üblicherweise wird dies ab einer Dauer von zwei Jahren angenommen. Der Anspruch kann jedoch unter Umständen früher entfallen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Az.: 4 UF 78/16), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt.

In dem

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