Neuer Partner: Anspruch auf Trennungsunterhalt entfällt
Dies wird üblicherweise wird ab einer Dauer von zwei Jahren angenommen.
Oldenburg. (dpa) - Ein Ex-Partner hat keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn er in einer neuen, festen Beziehung lebt. Üblicherweise wird dies ab einer Dauer von zwei Jahren angenommen. Der Anspruch kann jedoch unter Umständen früher entfallen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Az.: 4 UF 78/16), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt.
In dem
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+