Kinder meist über Privathaftpflichtpolice der Eltern versichert
Verursacht das Kind einen Unfall, sollten Eltern ihren Versicherer einschalten.
Hamburg. (dpa) Kinder sind in der Regel in der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Allerdings zahlt die Versicherung erst ab einem bestimmten Alter, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Denn Kinder sind bis zu ihrem vollendeten siebten Lebensjahr nicht deliktfähig. Im Straßenverkehr erhöht sich diese Altersgrenze sogar auf das zehnte
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