Berlin. (dpa) Eltern haften für ihre Kinder - auch im Internet. Das gilt zumindest, wenn sie nicht detailliert nachweisen können, den Nachwuchs ausreichend über Online-Gefahren und falsches Verhalten im Umgang mit dem Medium belehrt zu haben. Das hat das Landgericht Berlin entschieden (Az.: 15 S 16/12). In dem Fall verurteilte die Kammer einen Vater, sowohl 510 Euro Schadenersatz als auch
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