Wie Freiberufler und Gewerbetreibende beim Fiskus sparen können
Für Freiberufler und Gewerbetreibende ist die Abgabe der Steuererklärung Pflicht. Meist profitieren beide steuerlich, wenn sie ihre beruflichen Ausgaben beim Fiskus angeben. Welche Anschaffungen sich direkt absetzen lassen und wer welche Steuern zahlen muss.
Berlin. (dpa) Grundsätzlich gilt für Freiberufler und Gewerbetreibende: Betriebsausgaben schmälern den Gewinn und damit die zu zahlenden Steuern. Somit lohnt es sich für sie, betrieblich oder beruflich veranlasste Kosten anzugeben. Dazu gehören etwa Büromiete, Personalkosten, Reisekosten, Büroausstattung, Pkw, Computer, Handy, Bewirtungs- oder Fahrtkosten, sagt Hartmut Schwab, Vizepräsident
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