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Wie Freiberufler und Gewerbetreibende beim Fiskus sparen können

Für Freiberufler und Gewerbetreibende ist die Abgabe der Steuererklärung Pflicht. Meist profitieren beide steuerlich, wenn sie ihre beruflichen Ausgaben beim Fiskus angeben. Welche Anschaffungen sich direkt absetzen lassen und wer welche Steuern zahlen muss.

09.03.2016 UPDATE: 09.03.2016 09:48 Uhr 2 Minuten, 17 Sekunden

Für Selbstständige ist eine Steuererklärung Pflicht. Wer seine Kosten richtig absetzt, kann dabei aber auch profitieren. Foto: Andrea Warnecke (dpa)

Berlin. (dpa) Grundsätzlich gilt für Freiberufler und Gewerbetreibende: Betriebsausgaben schmälern den Gewinn und damit die zu zahlenden Steuern. Somit lohnt es sich für sie, betrieblich oder beruflich veranlasste Kosten anzugeben. Dazu gehören etwa Büromiete, Personalkosten, Reisekosten, Büroausstattung, Pkw, Computer, Handy, Bewirtungs- oder Fahrtkosten, sagt Hartmut Schwab, Vizepräsident

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