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Vorgetäuschte Erkrankung rechtfertigt fristlose Kündigung

Haben sie ein Attest, muss der Arbeitgeber allerdings beweisen, dass es falsch ist.

22.06.2014 UPDATE: 22.06.2014 15:07 Uhr 38 Sekunden
An der Glaubwürdigkeit eines Attests darf der Arbeitgeber nicht zweifeln. Foto: dpa
Mainz (dpa/tmn) - Täuschen Mitarbeiter eine Krankheit vor und bleiben der Arbeit fern, droht ihnen eine fristlose Kündigung. Haben sie ein Attest, muss der Arbeitgeber allerdings beweisen, dass es falsch ist. Das teilt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag mit. Er beruft sich dabei auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 6 Sa 188/13).

In dem verhandelten Fall

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