Muss mein Arbeitgeber immer ein gutes Zeugnis ausstellen?
Arbeitszeugnisse sind im Bewerbungsprozess häufig weiterhin wichtig und sollen das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren. Doch wie gut muss es ausfallen?

Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein: Auf ein «gutes» Zeugnis haben Beschäftigte aber dennoch keinen Anspruch. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn
Saarbrücken. (dpa) Ein Arbeitszeugnis sollte Berufstätige nicht daran hindern, in ihrer Karriere voranzukommen. Das haben Gesetzgeber und Gerichte so festgelegt. Heißt das, ausscheidende Beschäftigte müssen mindestens ein gutes Zeugnis bekommen?
Nein. "Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein gutes Zeugnis auszustellen", stellt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+