Plus Vertrauensarbeitszeit

Betriebsrat darf Infos zu Stunden fordern

Bei Arbeitszeiten auf Vertrauensbasis darf der Betriebsrat dennoch eine Übersicht über geleistete Stunden verlangen. Einem Urteil nach muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass diese notiert werden.

12.10.2022 UPDATE: 12.10.2022 08:23 Uhr 49 Sekunden
Bei Arbeitszeiten auf Vertrauensbasis darf der Betriebsrat dennoch eine Übersicht über geleistete Stunden vom Arbeitgeber verlangen. Das bestätigt ein Urteil aus München. Foto: dpa​

Frankfurt/Main/München (dpa/tmn) - Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber eine Übersicht über geleistete Stunden der Beschäftigten verlangen - auch wenn in dem Unternehmen Vertrauensarbeitszeiten gelten. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München (Az: 4 TaBV 9/22), auf das der Bund-Verlag verweist.

Das Gericht verhandelte den Fall eines Unternehmens mit rund 500

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