Betriebsrat darf Infos zu Stunden fordern
Bei Arbeitszeiten auf Vertrauensbasis darf der Betriebsrat dennoch eine Übersicht über geleistete Stunden verlangen. Einem Urteil nach muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass diese notiert werden.

Frankfurt/Main/München (dpa/tmn) - Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber eine Übersicht über geleistete Stunden der Beschäftigten verlangen - auch wenn in dem Unternehmen Vertrauensarbeitszeiten



