Das gilt für Arbeitsunfälle bei Workations im EU-Ausland
Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst Arbeitsunfälle und Unfälle, die sich auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle ereignen. Doch wie sieht das bei Workations aus?

Hamburg. (dpa) Arbeitnehmer, die im EU-Ausland "Workation" machen und vorübergehend etwa aus einem Ferienhaus arbeiten, können auch dort bei einem Unfall während der Arbeitszeit gesetzlich unfallversichert sein. Der Umfang der Tätigkeit in Deutschland muss dafür pro Jahr allerdings bei mindestens 25 Prozent liegen. Darauf weist die
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