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Das gilt für Arbeitsunfälle bei Workations im EU-Ausland

Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst Arbeitsunfälle und Unfälle, die sich auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle ereignen. Doch wie sieht das bei Workations aus?

18.04.2023 UPDATE: 18.04.2023 09:43 Uhr 46 Sekunden
Arbeiten an Urlaubsorten: Das geht bei Workations. Wer sie plant, sollte sich vorab allerdings gut informieren. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn​

Hamburg. (dpa) Arbeitnehmer, die im EU-Ausland "Workation" machen und vorübergehend etwa aus einem Ferienhaus arbeiten, können auch dort bei einem Unfall während der Arbeitszeit gesetzlich unfallversichert sein. Der Umfang der Tätigkeit in Deutschland muss dafür pro Jahr allerdings bei mindestens 25 Prozent liegen. Darauf weist die

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