Wann beginnt der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft?
Schwangere sind vor Kündigung geschützt. Doch wie wird der Beginn der Schwangerschaft festgelegt, wenn die zum Kündigungszeitpunkt nicht bekannt war?

Erfurt/Freiburg (dpa/tmn) - Ist eine Arbeitnehmerin schwanger, darf ihr nach dem Mutterschutzgesetz nicht gekündigt werden. Weiß sie selbst zum Kündigungszeitpunkt noch nichts von der Schwangerschaft, kann der Schwangerschaftsbeginn rückwirkend bestimmt werden - und zwar indem 280 Tage vom voraussichtlichen Entbindungstermin zurückgerechnet wird. Das geht aus einer Entscheidung des
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