Plus Urteil

Wann beginnt der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft?

Schwangere sind vor Kündigung geschützt. Doch wie wird der Beginn der Schwangerschaft festgelegt, wenn die zum Kündigungszeitpunkt nicht bekannt war?

07.02.2023 UPDATE: 07.02.2023 10:59 Uhr 1 Minute, 21 Sekunden
ür Schwangere gilt ein besonderer Kündigungsschutz - auch dann, wenn die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht bekannt ist. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Erfurt/Freiburg (dpa/tmn) - Ist eine Arbeitnehmerin schwanger, darf ihr nach dem Mutterschutzgesetz nicht gekündigt werden. Weiß sie selbst zum Kündigungszeitpunkt noch nichts von der Schwangerschaft, kann der Schwangerschaftsbeginn rückwirkend bestimmt werden - und zwar indem 280 Tage vom voraussichtlichen Entbindungstermin zurückgerechnet wird. Das geht aus einer Entscheidung des

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