Einsatzvertrag macht Beschäftigte nicht zu Selbstständigen
Wer mit einem Einsatzvertrag für einzelne Veranstaltungen engagiert wird, ist deswegen nicht selbstständig tätig. Die Sozialversicherungsbeiträge muss der Arbeitgeber entrichten, zeigt ein Urteil.

Wer als Ordner bei Veranstaltungen für Sicherheit sorgt und mit einem Einsatzvertrag eingestellt wird, ist nicht automatisch Selbstständiger. Foto: Lukas Schulze/dpa
Halle/Berlin (dpa/tmn) - Wer Einsatzverträge für die Arbeit als Ordner erhält und darüber für einzelne Veranstaltungen eingestellt wird, ist dennoch abhängig beschäftigt. Solche Verträge sind kein Nachweis für Selbstständigkeit. Der Arbeitgeber muss die Sozialabgaben zahlen.
Auf eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (Az: L 3 BA 6/19) macht der Deutsche
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