Plus Urteil

Einsatzvertrag macht Beschäftigte nicht zu Selbstständigen

Wer mit einem Einsatzvertrag für einzelne Veranstaltungen engagiert wird, ist deswegen nicht selbstständig tätig. Die Sozialversicherungsbeiträge muss der Arbeitgeber entrichten, zeigt ein Urteil.

22.03.2024 UPDATE: 22.03.2024 08:16 Uhr 52 Sekunden

Wer als Ordner bei Veranstaltungen für Sicherheit sorgt und mit einem Einsatzvertrag eingestellt wird, ist nicht automatisch Selbstständiger. Foto: Lukas Schulze/dpa​

Halle/Berlin (dpa/tmn) - Wer Einsatzverträge für die Arbeit als Ordner erhält und darüber für einzelne Veranstaltungen eingestellt wird, ist dennoch abhängig beschäftigt. Solche Verträge sind kein Nachweis für Selbstständigkeit. Der Arbeitgeber muss die Sozialabgaben zahlen. 

Auf eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (Az: L 3 BA 6/19) macht der Deutsche

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