Arbeitszimmer in gemeinsamer Mietwohnung voll absetzbar
Arbeiten zwei unverheiratete Partner in einer gemeinsamen Wohnung in zwei unterschiedlichen Arbeitszimmern, so können beide ihr Arbeitszimmer steuerlich geltend machen.

Sie arbeiten von zu Hause aus? Dann können Sie das Arbeitszimmer unter Umständen von der Steuer absetzen. Foto: Finn Winkler/dpa/dpa-tmn
Berlin (dpa/tmn) - Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die von zu Hause aus arbeiten, können Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer in bestimmten Fällen von der Steuer absetzen. Seit diesem Jahr würden sogar Erleichterungen bei der Absetzbarkeit gelten, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Das trifft zum Beispiel auf Partner einer nichtehelichen Gemeinschaft zu, die
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