Plus Übungsleiterpauschale

So profitieren Ausbilder steuerlich

Wer seine Freizeit opfert, um anderen neben der Arbeit etwas beizubringen oder sie zu unterstützen, wird dafür vom Fiskus belohnt - mit gewissen Steuervorzügen.

19.03.2024 UPDATE: 19.03.2024 08:44 Uhr 45 Sekunden

Nebentätigkeit mit Zuverdienst: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können den Übungsleiterfreibetrag geltend machen, indem sie die Einnahmen in der Anlage N der Steuererklärung angeben. (zu dpa: «Übungsleiterpauschale: So profitieren Ausbilder steuerlich») Foto: Sven Hoppe/dpa​

Berlin (dpa/tmn) - Sie arbeiten neben Ihrem Hauptjob als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer? Dann haben Sie Anspruch auf den sogenannten Übungsleiterfreibetrag. Auf Teile Ihrer mit der Nebentätigkeit erzielten Einkünfte müssen so weder Einkommensteuer noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, so die Deutsche Rentenversicherung.

Seit dem Jahr 2021 beläuft sich die

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+