So profitieren Ausbilder steuerlich
Wer seine Freizeit opfert, um anderen neben der Arbeit etwas beizubringen oder sie zu unterstützen, wird dafür vom Fiskus belohnt - mit gewissen Steuervorzügen.

Nebentätigkeit mit Zuverdienst: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können den Übungsleiterfreibetrag geltend machen, indem sie die Einnahmen in der Anlage N der Steuererklärung angeben. (zu dpa: «Übungsleiterpauschale: So profitieren Ausbilder steuerlich») Foto: Sven Hoppe/dpa
Berlin (dpa/tmn) - Sie arbeiten neben Ihrem Hauptjob als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer? Dann haben Sie Anspruch auf den sogenannten Übungsleiterfreibetrag. Auf Teile Ihrer mit der Nebentätigkeit erzielten Einkünfte müssen so weder Einkommensteuer noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, so die Deutsche Rentenversicherung.
Seit dem Jahr 2021 beläuft sich die
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