Plus Steuererklärung

Welchen Ort als erste Tätigkeitsstätte angeben?

Nicht immer gehen Beschäftigte ihrer Arbeit am selben Ort nach. Hat das Unternehmen mehrere Standorte, kann die sogenannte erste Tätigkeitsstätte variieren.

05.04.2023 UPDATE: 05.04.2023 08:32 Uhr 51 Sekunden
Weg zur Arbeit? Die Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte können Beschäftigte steuerlich geltend machen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Berlin. (dpa/tmn) - Wenn es in der Steuererklärung um die Berechnung der Fahrtkosten zur Arbeit geht, wird abgefragt, wo die sogenannte erste Tätigkeitsstätte liegt. Das ist in der Regel der Ort, an dem der Arbeitnehmer dauerhaft regelmäßig tätig wird. Oft ist das der Sitz des Arbeitgebers. Die einfache Entfernung zwischen der eigenen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte wird dann mit der

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