Plus Schneller Ausstieg

Was bei einer Turboklausel gilt

Wer den Job kündigen will, muss das schriftlich tun - und die Kündigung händisch unterschreiben. Gilt das auch, wenn im Abwicklungsvertrag eine Turboklausel vereinbart wurde?

11.10.2023 UPDATE: 11.10.2023 08:37 Uhr 1 Minute, 14 Sekunden
Bitte mit händischer Signatur: Turboklauseln sind nur schriftlich und nicht elektronisch wirksam. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Rostock/Berlin (dpa/tmn) - Sogenannte Turboklauseln können in Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen vereinbart werden. Sie erlauben es Arbeitnehmern, das Arbeitsverhältnis schon vor dem eigentlich vereinbarten Ausstiegsdatum freiwillig zu beenden - und die dann ausstehende Vergütung vom Arbeitgeber als Abfindung zu bekommen.

Die Ausübung der Turboklausel ist allerdings nur schriftlich

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