Was bei einer Turboklausel gilt
Wer den Job kündigen will, muss das schriftlich tun - und die Kündigung händisch unterschreiben. Gilt das auch, wenn im Abwicklungsvertrag eine Turboklausel vereinbart wurde?
Rostock/Berlin (dpa/tmn) - Sogenannte Turboklauseln können in Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen vereinbart werden. Sie erlauben es Arbeitnehmern, das Arbeitsverhältnis schon vor dem eigentlich vereinbarten Ausstiegsdatum freiwillig zu beenden - und die dann ausstehende Vergütung vom Arbeitgeber als Abfindung zu bekommen.
Die Ausübung der Turboklausel ist allerdings nur schriftlich
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