Kann ich jetzt Urlaub von 1995 nehmen?
Ihr Chef weiß Urlaub bestmöglich zu verhindern? Ab sofort dürfte das vorbei sein. Denn Resturlaub, auf den der Arbeitgeber nicht hinweist, verjährt nicht mehr.

Von Marie von der Tann
Saarbrücken/Frankfurt (dpa/tmn) - Zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts im Dezember 2022 (Az. 9 AZR 245/19 und Az. 9 AZR 266/20) haben die Rechte von Arbeitnehmern in Bezug auf Resturlaub noch einmal deutlich gestärkt.
Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht explizit auf seinen Resturlaub hingewiesen, können Urlaubsansprüche der vergangenen Jahre
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