Gütersloh (dpa/tmn) - Die Bewerbung war erfolgreich, doch noch ist der Job nicht in der Tasche. "Gerne möchten wir Sie zu einem Tag Probearbeiten einladen", heißt es in der E-Mail des Wunsch-Arbeitgebers. Für den Bewerber bedeutet das: Einen Tag seine Fähigkeiten unter Beweis stellen und sich dem Arbeitgeber von der besten Seite zeigen. Darf der Arbeitgeber das von einem Bewerber verlangen?"Das