Arbeitsplätze Für Schwerbehinderte
Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bis spätestens 31. März.

Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden



