Plus Krankengeld

Rentenversicherungsbeitrag nicht steuermindernd

Bekommt man Krankengeld, werden darauf Beiträge für die Rentenversicherung fällig. Doch können die als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer abgezogen werden?

20.09.2023 UPDATE: 20.09.2023 09:30 Uhr 53 Sekunden

Steuern auf Krankengeld gibt es nicht. Die Zahlung wird aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt - und kann zu einer höheren Einkommenssteuer führen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Rentenversicherungsbeiträge, die vom Krankengeld einbehalten und abgeführt werden, können bei der Einkommenssteuer nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. 11 K 1306/20) weist der Bund der Steuerzahler hin.

In dem konkreten Fall erhielt eine Steuerzahlerin im Streitjahr sowohl Arbeitslohn als auch

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