Rentenversicherungsbeitrag nicht steuermindernd
Bekommt man Krankengeld, werden darauf Beiträge für die Rentenversicherung fällig. Doch können die als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer abgezogen werden?

Steuern auf Krankengeld gibt es nicht. Die Zahlung wird aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt - und kann zu einer höheren Einkommenssteuer führen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Berlin (dpa/tmn) - Rentenversicherungsbeiträge, die vom Krankengeld einbehalten und abgeführt werden, können bei der Einkommenssteuer nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. 11 K 1306/20) weist der Bund der Steuerzahler hin.
In dem konkreten Fall erhielt eine Steuerzahlerin im Streitjahr sowohl Arbeitslohn als auch
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+