Wie weit darf Monitoring gehen?
Von Tastatur-Tracking bis Spionagesoftware: Technisch gesehen könnte jeder Schritt von Mitarbeitenden überwacht werden. Aber wie weit dürfen Arbeitgeber tatsächlich gehen, wenn es um Kontrolle geht?

Gütersloh (dpa/tmn) - Manche Chats mit Kollegen oder Suchanfragen während der Arbeitszeit möchte man lieber für sich behalten. Doch moderne Technologien bieten Arbeitgebern Möglichkeiten, die Aktivitäten und die Leistung ihrer Mitarbeitenden zu überwachen.
Das dürfen Arbeitgeber nicht komplett uneingeschränkt und grundlos, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp.
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