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Kondolieren beim Tod eines Mitarbeiters ist nicht nur Chefsache

Der Umgang mit dem Tod eines Menschen ist schwierig. Schon Freunde wissen oft nicht, wie sich gegenüber der trauernden Familie richtig verhalten sollen.

24.10.2014 UPDATE: 24.10.2014 12:32 Uhr 1 Minute, 11 Sekunden
Nach dem Tod eines Mitarbeiters sollte der Vorgesetzte zur Trauerfeier gehen. Auch Kollegen können der Trauerrede zuhören.Foto: Markus Scholz
Schwäbisch Gmünd. (dpa) Stirbt ein Mitarbeiter, sollte auch der Arbeitgeber kondolieren. Doch der richtige Umgang mit den Trauernden ist für den Chef und die Angestellten häufig schwierig, sagt Susanne Helbach-Grosser vom Netzwerk Etikette Trainer International. Wichtige Hinweise im Überblick:

Anruf: Nach dem Tod des Mitarbeiters gebietet der Anstand einen Anruf bei den trauernden Angehörigen.

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