Arbeitgeber muss schwache Leistung Mitarbeitender beweisen
Was ist, wenn das Arbeitszeugnis schlecht ausfällt? Ein Gericht entschied, bei wem dann die Beweislast liegt.

Köln. (dpa) Bescheinigt ein Arbeitgeber Mitarbeitern eine unterdurchschnittliche Leistung, muss er das darlegen und notfalls beweisen können. Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az. 4 Sa 12/23) weist das Fachportal "Haufe.de" hin.
Im konkreten Fall wollte ein Mann ein Arbeitszeugnis berichtigt haben. Er hatte nach mehr als fünf Jahren den Job gekündigt und im
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