Wie lange die Probezeit gilt, legt in der Regel der Arbeitsvertrag fest
Das gilt, wenn Ihr Arbeitgeber sie später noch verlängern möchte.

Gütersloh (dpa) - Während der Probezeit, längstens aber für sechs Monate, kann ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. So steht es in Paragraf 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Danach muss eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats eingehalten werden.
Endet die Probezeit laut Arbeitsvertrag schon
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