Plus Arbeitsrecht

Wie lange die Probezeit gilt, legt in der Regel der Arbeitsvertrag fest

Das gilt, wenn Ihr Arbeitgeber sie später noch verlängern möchte.

27.03.2023 UPDATE: 27.03.2023 11:58 Uhr 1 Minute, 32 Sekunden
Wirklich im passenden Job? Ist der Arbeitgeber unsicher, kann er die Probezeit nachträglich von drei auf sechs Monate verlängern. Allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer dem auch zustimmt. Foto: Christin Klose/dpa

Gütersloh (dpa) - Während der Probezeit, längstens aber für sechs Monate, kann ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. So steht es in Paragraf 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Danach muss eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats eingehalten werden.

Endet die Probezeit laut Arbeitsvertrag schon

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