So langfristig gelten Dienstpläne
Die Chefin wirft kurzfristig die Arbeitsdienste über den Haufen und bringt die Pläne der Mitarbeiter damit in Schieflage. Darf sie das eigentlich?

Berlin (dpa) - Dienstpläne werden in der Regel langfristig und mit ausreichend Vorlauf geplant. Doch unvorhergesehen fällt ein Mitarbeiter aus. Dann versuchen Vorgesetzte, die Lücke zu schließen. Die Kollegen müssen einspringen - oder etwa nicht?
"In Betrieben mit Betriebsrat ist dieser Punkt in der Regel in einer Betriebsvereinbarung zum Dienstplan geregelt", sagt Peter Meyer,
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+