Plus Arbeitsrecht

Darf der Betriebsrat bei ChatGPT mitbestimmen?

In vielen Unternehmen testen Beschäftigte derzeit, wo KI sie im Job unterstützen kann. Hat der Betriebsrat etwas zu sagen, wenn derartige Tools eingeführt werden? Ein Beschluss gibt Anhaltspunkte.

11.04.2024 UPDATE: 11.04.2024 08:30 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde

Künstliche Intelligenz, wie ChatGPT, wird in der Arbeitswelt immer öfter eingesetzt. Foto: Hannes P Albert/dpa​

Hamburg (dpa/tmn) -  Erlaubt der Arbeitgeber seinen Angestellten, KI-Chatbots über private Accounts zu nutzen, hat der Betriebsrat bei der Entscheidung kein Mitbestimmungsrecht. Das zeigt ein Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg (A7.  24 BVGa 1/24), über den der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) informiert. 

In dem Fall hatte der Arbeitgeber, ein Hersteller von

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