Anspruch auf 13. Gehalt nach Jobende rechtzeitig anmelden
Aus regelmäßigen Zusatzzahlungen im Job kann sich ein Anspruch aus betrieblicher Übung ergeben. Wer aber den Betrieb verlässt, sollte einen noch ausstehenden Anteil nicht zu spät einfordern.

Koblenz. (dpa) Auch wenn es nicht vertraglich festgelegt ist: Wird ein 13. Monatsgehalt über mehrere Jahre regelmäßig gezahlt, kann daraus ein Anspruch entstehen. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist allerdings auf ein Urteil hin, das zeigt: Scheidet man aus dem Job aus, sollte man einen noch ausstehenden Anspruch
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