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Gericht: Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden

Ravensburg (dpa) - Das Wort "bekömmlich" hat in der Werbung für Bier nichts zu suchen. Das hat das Landgericht Ravensburg entschieden. Es berief sich auf eine Verordnung der Europäischen Union, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier in der Werbung verbietet.

25.08.2015 UPDATE: 25.08.2015 14:06 Uhr 2 Minuten, 21 Sekunden
Härle-Bier
Die Brauerei Härle durf ihr Bier nicht als «bekömmlich» anpreisen. Foto: Felix Kästle

Ravensburg (dpa) - Das Wort "bekömmlich" hat in der Werbung für Bier nichts zu suchen. Das hat das Landgericht Ravensburg entschieden. Es berief sich auf eine Verordnung der Europäischen Union, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier in der Werbung verbietet.

Das Wort "bekömmlich" suggeriere, dass Bier für den Körper verträglich sei und damit gesundheitsbezogen, hieß es zur Begründung.

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