Gasklauseln: Wohnungseigentümer erringen Erfolg vor BGH
Karlsruhe (dpa) - Formale Zusammenschlüsse von Wohnungseigentümern können bei Verträgen unter Umständen dieselben Schutzrechte für sich geltend machen wie Verbraucher.
Karlsruhe (dpa) - Formale Zusammenschlüsse von Wohnungseigentümern können bei Verträgen unter Umständen dieselben Schutzrechte für sich geltend machen wie Verbraucher.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) grundsätzlich entschieden. Den Richtern lagen mehrere Klagen sogenannter Wohnungseigentümergemeinschaften gegen Klauseln in ihren Gaslieferungs-Verträgen vor. (Az.: VIII ZR 243/13
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