Plus

Gasklauseln: Wohnungseigentümer erringen Erfolg vor BGH

Karlsruhe (dpa) - Formale Zusammenschlüsse von Wohnungseigentümern können bei Verträgen unter Umständen dieselben Schutzrechte für sich geltend machen wie Verbraucher. 

25.03.2015 UPDATE: 25.03.2015 15:21 Uhr 1 Minute, 3 Sekunden
Gasrechnung
Vor dem BGH hatten mehrere sogenannte Wohnungseigentümer-Gemeinschaften geklagt. Foto: Jörg Carstensen/Archiv

Karlsruhe (dpa) - Formale Zusammenschlüsse von Wohnungseigentümern können bei Verträgen unter Umständen dieselben Schutzrechte für sich geltend machen wie Verbraucher. 

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) grundsätzlich entschieden. Den Richtern lagen mehrere Klagen sogenannter Wohnungseigentümergemeinschaften gegen Klauseln in ihren Gaslieferungs-Verträgen vor. (Az.: VIII ZR 243/13

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+