Plus

EnBW-Klage wegen Atomausstieg zurückgewiesen

Bonn (dpa) - Der Energieversorger EnBW hat nach einem Urteil des Landgerichts Bonn keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen der erzwungenen Stilllegung von zwei Atomkraftwerken nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima.

06.04.2016 UPDATE: 06.04.2016 05:26 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde
AKW Philippsburg
Hinter einem EnBW-Logo ist das Kernkraftwerk Philippsburg zu sehen. Foto: Uli Deck/Archiv

Bonn (dpa) - Der Energieversorger EnBW hat nach einem Urteil des Landgerichts Bonn keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen der erzwungenen Stilllegung von zwei Atomkraftwerken nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima.

Das entschied die erste Zivilkammer des Gerichts in Bonn. Der Versorger habe darauf verzichtet, gegen die damalige Anordnung zur Abschaltung gerichtlich vorzugehen, um den

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+