EnBW-Klage wegen Atomausstieg zurückgewiesen
Bonn (dpa) - Der Energieversorger EnBW hat nach einem Urteil des Landgerichts Bonn keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen der erzwungenen Stilllegung von zwei Atomkraftwerken nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima.

Bonn (dpa) - Der Energieversorger EnBW hat nach einem Urteil des Landgerichts Bonn keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen der erzwungenen Stilllegung von zwei Atomkraftwerken nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima.
Das entschied die erste Zivilkammer des Gerichts in Bonn. Der Versorger habe darauf verzichtet, gegen die damalige Anordnung zur Abschaltung gerichtlich vorzugehen, um den
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