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Deutsche Post muss Pensions-Millionen nicht zurückzahlen

Luxemburg/Bonn (dpa) - Die Deutsche Post darf rund 377 Millionen Euro für Pensionslasten ihrer Beamten behalten und muss sie nicht an die Bundesregierung zurückgeben. Dies hat das EU-Gericht in Luxemburg nach einer Klage des Bundes entschieden.

14.07.2016 UPDATE: 14.07.2016 12:21 Uhr 58 Sekunden
Deutsche Post
Die Post hatte die Summe 2012 vorsorglich auf ein Treuhänder-Konto gelegt. Nun werde das Unternehmen das Geld wieder verwenden, sagte der Sprecher. Foto: Henning Kaiser

Luxemburg/Bonn (dpa) - Die Deutsche Post darf rund 377 Millionen Euro für Pensionslasten ihrer Beamten behalten und muss sie nicht an die Bundesregierung zurückgeben. Dies hat das EU-Gericht in Luxemburg nach einer Klage des Bundes entschieden.

Die Zahlungen für den Zeitraum ab 2003 waren 2012 von der EU-Kommission als unerlaubte Beihilfe eingestuft worden. Dagegen hatten sowohl die

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