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BGH stärkt Wohneigentümer - Gema-Klage erfolglos

Karlsruhe (dpa) - Wohneigentümer müssen für die Weiterleitung von Fernseh- und Radioprogrammen von einer Gemeinschaftsantenne per Kabel in die Wohnungen keine Gema-Gebühr zahlen. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 228/14).

17.09.2015 UPDATE: 17.09.2015 16:41 Uhr 59 Sekunden
Urteil im Streit mit Gema
BGH-Urteil: Eine Wohneigentümergemeinschaft muss keine Gema-Gebühren zahlen, wenn sie von einer Gemeinschaftsantenne Fernseh- und Rundfunkprogramme per Kabel an die einzelnen Wohnungen weiterleitet. Foto: Marcus Brandt

Karlsruhe (dpa) - Wohneigentümer müssen für die Weiterleitung von Fernseh- und Radioprogrammen von einer Gemeinschaftsantenne per Kabel in die Wohnungen keine Gema-Gebühr zahlen. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 228/14).

Den Richtern lag eine Klage der Verwertungsgesellschaft für musikalische Urheberrechte Gema gegen eine Münchner

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