BGH stärkt Wohneigentümer - Gema-Klage erfolglos
Karlsruhe (dpa) - Wohneigentümer müssen für die Weiterleitung von Fernseh- und Radioprogrammen von einer Gemeinschaftsantenne per Kabel in die Wohnungen keine Gema-Gebühr zahlen. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 228/14).
Karlsruhe (dpa) - Wohneigentümer müssen für die Weiterleitung von Fernseh- und Radioprogrammen von einer Gemeinschaftsantenne per Kabel in die Wohnungen keine Gema-Gebühr zahlen. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 228/14).
Den Richtern lag eine Klage der Verwertungsgesellschaft für musikalische Urheberrechte Gema gegen eine Münchner
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+