BGH: Widerrufsbelehrung bei Krediten muss sich nicht grafisch abheben
Karlsruhe (dpa) - Widerrufsbelehrungen in Immobilienkreditverträgen müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zwar klar und verständlich, nicht aber grafisch hervorgehoben sein.
Karlsruhe (dpa) - Widerrufsbelehrungen in Immobilienkreditverträgen müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zwar klar und verständlich, nicht aber grafisch hervorgehoben sein.
An zwei Musterformularen von Sparkassen (mit der Nr. 192 643.000) hatten die Karlsruher Richter am Dienstag nichts auszusetzen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg - aus ihrer Sicht
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