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BGH: Widerrufsbelehrung bei Krediten muss sich nicht grafisch abheben

Karlsruhe (dpa) - Widerrufsbelehrungen in Immobilienkreditverträgen müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zwar klar und verständlich, nicht aber grafisch hervorgehoben sein.

23.02.2016 UPDATE: 23.02.2016 05:36 Uhr 1 Minute, 4 Sekunden
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nimmt Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen zur Immobilienfinanzierung unter die Lupe. Fehler in Widerrufsbelehrungen können unter Umständen dazu führen, dass Verbraucher ohne Zusatzkosten aus dem Vertrag wieder herauskommen. Foto: Uli Deck/Archiv

Karlsruhe (dpa) - Widerrufsbelehrungen in Immobilienkreditverträgen müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zwar klar und verständlich, nicht aber grafisch hervorgehoben sein.

An zwei Musterformularen von Sparkassen (mit der Nr. 192 643.000) hatten die Karlsruher Richter am Dienstag nichts auszusetzen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg - aus ihrer Sicht

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