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BGH: Flugpreis bei Buchung sofort fällig

Karlsruhe (dpa) - Fluggesellschaften dürfen den vollen Ticketpreis direkt bei der Buchung verlangen. Das gelte unabhängig vom Preis und vom Zeitraum zwischen dem Kauf des Flugscheins und dem Reisetermin, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe.

16.02.2016 UPDATE: 16.02.2016 08:01 Uhr 56 Sekunden
Lufthansa-Ticket
Wer ein Flugticket bucht, muss bis jetzt sofort den vollen Preis bezahlen. Foto: Malte Christians/Symbolbild

Karlsruhe (dpa) - Fluggesellschaften dürfen den vollen Ticketpreis direkt bei der Buchung verlangen. Das gelte unabhängig vom Preis und vom Zeitraum zwischen dem Kauf des Flugscheins und dem Reisetermin, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe.

Durch entsprechende Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen würden Passagiere nicht unangemessen

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