Plus Landesarbeitsgericht

Urteil: Kuriere müssen Bikes und Handys nicht mitbringen

Ohne Bike und Smartphone geht nichts bei Online-Lieferdiensten. Doch die Betriebsmittel muss der Arbeitgeber stellen, urteilt nun ein Arbeitsgericht im Fall von "Lieferando".

24.06.2021 UPDATE: 24.06.2021 16:18 Uhr 52 Sekunden
Lieferando
Ein Fahradbote vom Lieferdienst «Lieferando.de» fährt durch die Innenstadt von Leipzig. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Frankfurt/Main (dpa) - Angestellte Fahrradboten müssen ihre Ausrüstung nicht zwingend selbst mitbringen. Das hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt im Fall von zwei Kurieren entschieden, die vom Essens-Lieferdienst "Lieferando" die Bereitstellung von dienstlichen Fahrrädern und Smartphones verlangt haben.

Die Arbeitnehmer wollten nicht mehr ihre eigenen Geräte und das entsprechende

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