Plus Klage von Kundin abgewiesen

Thermomix-Urteil: Keine Info-Pflicht bei Modellwechsel

Wenn Hausgeräte- oder Elektronik-Hersteller überraschend ein neues Modell auf den Markt bringen, kann das für die Kunden ärgerlich sein. Zumindest, wenn sie kurz vorher das plötzlich alt aussehende Vorgängermodell gekauft haben. Die Justiz hilft da eher nicht.

09.01.2020 UPDATE: 09.01.2020 14:28 Uhr 2 Minuten, 40 Sekunden
Vorwerk - Thermomix-Geräte
Der Thermomix-Hersteller Vorwerk muss bei einem geplanten Modellwechsel seine Kunden nicht lange im Voraus informieren, urteilte das Landgericht Wuppertal. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Wuppertal (dpa) - Bei Apple ist die Präsentation des neuen iPhones alljährlich ein aufwendig inszeniertes Ritual. Auch Autohersteller bieten in aller Regel schon Monate vor einem Modellwechsel erste Eindrücke von den neuen Fahrzeugen.

Doch bei vielen anderen Geräten ist der Kauf für die Verbraucher immer noch ein kleines Vabanquespiel: Sie wissen nicht, ob ihr gerade gekauftes Produkt

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